Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedenen Wegen seine Beendigung finden. Im Folgenden soll diese Möglichkeiten im Überblick dargestellt werden.
Die Kündigung
Am häufigsten wird ein Arbeitsverhältnis sicherlich durch eine Kündigung beendet, entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer selbst. In Betracht kommen hier sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche, meist fristlose, Kündigung. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis entweder nach Ablauf der Kündigungsfrist oder sofort beendet. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsgründe können vielfältig sein, sind aber kurz gesagt in die Kategorien „personenbedingt“, „verhaltensbedingt“ und „betriebsbedingt“ einzuordnen.
Der Aufhebungsvertrag
Nicht selten ist aber auch die Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag. Hier vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Vertrag werden häufig nicht nur der Beendigungszeitpunkt, sondern auch weitere Punkte wie die Urlaubsabgeltung oder auch die Abfindung geregelt.
Weitere Möglichkeiten der Beendigung
Ein Arbeitsverhältnis kann außerdem in bestimmten Fällen durch eine Anfechtung beendet werden. Auch der Eintritt in die Altersrente oder die Bewilligung von Erwerbsminderungsrente können unter Umständen das bestehende Beschäftigungsverhältnis beenden.
Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und möchten ein Arbeitsverhältnis beenden? Gerne berate ich Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und finde gemeinsam mit Ihnen den für Sie optimalen Weg.
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