Arbeitszeugnis: Anspruch, Prüfung und Korrektur

Ein Arbeitszeugnis ist mehr als eine Formalität. Es begleitet Sie bei Ihrer weiteren beruflichen Entwicklung und kann entscheidend dafür sein, wie potenzielle neue Arbeitgeber Ihre bisherige Tätigkeit und Leistung einschätzen.

Fehlerhafte, unvollständige oder ungünstig formulierte Arbeitszeugnisse können Ihre beruflichen Chancen beeinträchtigen. Ich unterstütze Sie deshalb sowohl bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis als auch bei der Prüfung und Korrektur bereits erteilter Zeugnisse.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Je nach Situation kommt ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis in Betracht.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält insbesondere Angaben zu Art und Dauer Ihrer Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht darüber hinaus und bewertet Ihre Leistung und Ihr Verhalten während des Arbeitsverhältnisses.

Ich berate Sie dazu, welches Zeugnis Sie verlangen können und welche Inhalte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind.

Arbeitszeugnis anfordern

Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis beendet, aber noch kein Arbeitszeugnis erhalten? Dann sollten Sie Ihren Anspruch nicht unnötig lange aufschieben.

Ich unterstütze Sie bei der Anforderung Ihres Arbeitszeugnisses und prüfe, ob der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses nachkommt.

Dabei kann es insbesondere darauf ankommen, welche Tätigkeit Sie ausgeübt haben, welche Verantwortungsbereiche zu Ihrer Position gehörten und welche Leistungen und Aufgaben im Zeugnis berücksichtigt werden sollten.

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Sie haben bereits ein Arbeitszeugnis erhalten und sind sich nicht sicher, ob die Formulierungen tatsächlich positiv sind?

Arbeitszeugnisse enthalten häufig Formulierungen, deren Bedeutung für Laien nicht unmittelbar erkennbar ist. Auch das Weglassen bestimmter Aussagen kann im Einzelfall relevant sein.

Ich prüfe Ihr Arbeitszeugnis unter anderem darauf,

  • ob Ihre wesentlichen Tätigkeiten vollständig dargestellt sind,
  • wie Ihre Leistungen bewertet werden,
  • wie Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden beschrieben wird,
  • ob wichtige positive Aspekte Ihrer Tätigkeit fehlen,
  • ob die Formulierungen widersprüchlich oder missverständlich sind,
  • und ob das Zeugnis insgesamt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis entspricht.

Arbeitszeugnis korrigieren lassen

Nicht jedes Arbeitszeugnis entspricht den Vorstellungen des Arbeitnehmers. Wenn ein Zeugnis inhaltliche Fehler, unzutreffende Bewertungen oder ungünstige Formulierungen enthält, kann eine Korrektur in Betracht kommen.

Dabei geht es nicht darum, jede gewünschte Formulierung durchzusetzen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Bewertung sachlich gerechtfertigt ist und welche Ansprüche Sie auf eine Berichtigung haben.

Ich prüfe Ihr Zeugnis und bespreche mit Ihnen, welche Änderungen rechtlich durchsetzbar sein können. Wenn eine Korrektur sinnvoll ist, unterstütze ich Sie auch bei der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber.

Muss ein Arbeitszeugnis immer positiv sein?

Ein Arbeitszeugnis darf nicht einfach negative Aussagen enthalten, die einer weiteren beruflichen Entwicklung entgegenstehen. Gleichzeitig muss ein Zeugnis wahrheitsgemäß sein.

Daraus kann ein Spannungsverhältnis entstehen: Das Zeugnis soll einerseits das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren, andererseits müssen die wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zutreffend wiedergegeben werden.

Ob eine konkrete Formulierung zulässig oder angreifbar ist, hängt daher immer vom Einzelfall ab.

Arbeitszeugnis und Zeugniscode

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sich hinter bestimmten Formulierungen ein sogenannter Zeugniscode verbirgt. Tatsächlich haben sich zahlreiche typische Formulierungen etabliert, denen in der Praxis bestimmte Bedeutungen zugeschrieben werden.

Allerdings sollte nicht jede einzelne Formulierung isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist das Gesamtbild des Zeugnisses und der konkrete Zusammenhang.

Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Arbeitszeugnis richtig einzuordnen und mögliche problematische Formulierungen zu erkennen.

Was tun bei einem schlechten Arbeitszeugnis?

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob tatsächlich ein rechtlicher Anspruch auf eine Änderung besteht.

Eine gute Vorgehensweise kann sein:

  1. Arbeitszeugnis anwaltlich prüfen lassen.
  2. Fehlerhafte oder ungünstige Passagen identifizieren.
  3. Konkrete Änderungswünsche formulieren.
  4. Den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern.
  5. Falls erforderlich, weitere rechtliche Schritte prüfen.

Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht enden. Häufig lässt sich eine einvernehmliche Korrektur erreichen.

Wie lange kann ich eine Zeugnisberichtigung verlangen?

Beim Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und bei der Zeugnisberichtigung können Ausschlussfristen, tarifvertragliche Regelungen oder vertragliche Besonderheiten eine Rolle spielen. Auch wenn gesetzlich nicht für jeden Fall eine einheitliche kurze Frist vorgesehen ist, sollten Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht unnötig warten.

Insbesondere wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag Ausschlussfristen enthalten sind, kann schnelles Handeln wichtig sein.

Ich prüfe für Sie, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Erteilung oder Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses besteht.

Arbeitszeugnis anwaltlich prüfen lassen

Ein gutes Arbeitszeugnis kann für Ihre berufliche Zukunft von großer Bedeutung sein. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht oder ob wichtige Inhalte fehlen, lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

Ich unterstütze Sie sowohl bei der Anforderung eines Arbeitszeugnisses als auch bei der Prüfung und Durchsetzung einer Zeugnisberichtigung.

Dabei lege ich Wert auf eine verständliche Beratung und eine Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen oder korrigieren lassen?

Ich prüfe Ihr Arbeitszeugnis und bespreche mit Ihnen, ob Änderungsbedarf besteht und welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen können.

Auch wenn Sie bislang noch kein Arbeitszeugnis erhalten haben, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihres Zeugnisanspruchs.

Jetzt Arbeitszeugnis prüfen lassen.

Gerne können Sie mit mir Kontakt aufnehmen, um z.B. per E-Mail (info@kanzlei-jsg.de) oder Telefon (09366 / 5169894) einen Termin zu vereinbaren. Oder Sie nutzen das Kontaktformular:

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