Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?

Jetzt die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen.

Als Rechtsanwältin mit dem Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht habe ich bereits viele Kündigungen sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht begleitet. Ich kenne daher die Interessen und Ziele beider Seiten genau und kann dieses Wissen einsetzen, um für Sie als Arbeitnehmer*in das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

 

Jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten oder direkt einen Termin für eine telefonische Erstberatung vereinbaren. Digital, schnell und unkompliziert.

Schwerpunkt im Arbeitsrecht, Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Kurzfristige Termine möglich, um die 3-Wochen-Frist für die Klageerhebung zu wahren.

Beratung per Telefon, Video und E-Mail

Erhält man als Arbeitnehmer eine Kündigung, ist dies erst einmal ein großer Schock, da nicht selten die wirtschaftliche Existenz am Job hängt.

In dieser für Sie belastenden Situation möchte ich Sie abholen und gemeinsam mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten besprechen. Ich stehe Ihnen kompetent und verständnisvoll zur Seite. In einer Erstberatung gehen wir den Sachverhalt genau durch und besprechen die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen Lösung mit dem Arbeitgeber und einer Kündigungsschutzklage. Dabei stelle ich Ihnen außerdem transparent die Kosten dar, die auf Sie zukommen können.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann trägt diese häufig die Kosten für eine Kündigungsschutzklage. Gerne führe ich die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und rechne mit dieser auch ab. Sie brauchen sich daher um nichts mehr kümmern.

Sie sind sich unsicher, ob eine Kündigungsschutzklage das Richtige für Sie ist? Gerne können Sie mir kurz per E-Mail den Sachverhalt schildern und Sie erhalten innerhalb von 24h während meiner Geschäftszeiten eine kurze und kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail. Völlig unverbindlich. Im Anschluss können Sie entscheiden, ob wir die Angelegenheit gemeinsam weiter verfolgen.

Häufige Fragen:

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