Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, bekommt nur sehr schwer einen Kredit-, Handy- oder Mietvertrag. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind daher enorm. Aber nicht jeder Eintrag bei der Auskunftei ist wirklich berechtigt. Vielmehr muss die Schufa falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge zu Forderungen löschen.
Ich unterstütze Sie kompetent und schnell bei der Löschung von unberechtigten oder falschen Schufa-Einträgen.
Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir gemeinsam den Sachverhalt und Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Eine Erstberatung und ein erstes außergerichtliches Schreiben an den Gläubiger bzw. die SCHUFA ist bereits ab 190 € zzgl. MwSt. möglich. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, welche Angelegenheiten dieser Art übernimmt, rechne ich auch direkt mit dieser ab.
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