Das Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Arbeitszeugnis und Antworten auf die Fragen, welche Arten von Zeugnissen es gibt, welchen Inhalt ein Zeugnis haben muss und welche Ansprüche Arbeitnehmer haben.

 

Welche Arten von Zeugnisses gibt es?

Es wird zunächst zwischen dem Endzeugnis, welches bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, und dem Zwischenzeugnis, welches während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, unterschieden.

Zudem unterscheidet man zwischen einfachen Zeugnissen, die nur die Art und Dauer der Tätigkeit beschreiben, und qualifizierten Zeugnissen, die darüber hinaus Leistung und Führung des Arbeitnehmers wiedergeben und bewerten.

 

Wer hat Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses?

Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende haben Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Für Arbeitnehmer folgt dieser Anspruch aus § 109 Gewerbeordnung (GewO), für Auszubildende aus § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Grundsätzlich kann ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden. Dauerte die Beschäftigung jedoch nur eine sehr kurze Zeit an (einige Tage/Wochen), kann der Arbeitgeber möglicherweise die Arbeitsleistung nicht bewerten, sodass ein einfaches Zeugnis ausreichend sein kann.

 

Welche Angaben muss ein Zeugnis enthalten?

Ein qualifiziertes Zeugnis muss notwendigerweise folgende Angaben enthalten:

  • vollständige Bezeichnung des Arbeitgebers, inkl. Name der Firma sowie Anschrift,
  • Datum des Zeugnisses,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers,
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • genaue Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und
  • eine Bewertung der Leistungen und der Führung.

 

Wie muss der Arbeitgeber die Leistung und Führung des Arbeitnehmers bewerten?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Leistungen des Arbeitnehmers wahrheitsgemäß und wohlwollend zu bewerten. Er darf also schwache Leistungen nicht als gut, gute Leistungen aber auch nicht als schlecht bewerten.

 

Welche weiteren Punkte sind zu beachten?

Häufigster Streitpunkt beim Arbeitszeugnis sind die Beurteilungen der Leistung und Führung. Hier haben sich mittlerweile einige Formulierungen in der Praxis festgesetzt, die eine Bewertung der Leistung zum Ausdruck bringen, oft auch für den Laien nur sehr versteckt. Hier ist daher im Einzelfall eine genaue Prüfung der Bewertung erforderlich.

Auch sollte das Datum des Zeugnisses nicht in allzu großem zeitlichen Abstand zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, da sonst der Eindruck entstehen kann, dass man sich mit dem Arbeitgeber über den Inhalt des Zeugnisses gestritten hat.

Zudem macht ein geknicktes oder unsauberes Zeugnis einen schlechten Eindruck. Im Zweifel sollte das Zeugnis daher persönlich entgegengenommen werden, um Beschädigungen aufgrund des Postversandes zu vermeiden.

 

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir kein Zeugnis ausstellt oder das Zeugnis unrichtig ist?

Erteilt der Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis, kann die Erteilung des Zeugnisses klageweise geltend gemacht werden.

Ist das erteilte Zeugnis aus Ihrer Sicht unrichtig, kann die Korrektur des Zeugnisses ebenfalls beim Gericht geltend gemacht werden. Wer im Einzelfall darlegungs- und beweispflichtig ist, ist hierbei jedoch dringend zu klären. Dies ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich von der Leistungsbewertung abhängig.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie sind Arbeitgeber und benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Zeugnisses?

Sie sind Arbeitnehmer und wollen sich zu Ihrem Zeugnis beraten lassen?

Gerne unterstütze ich Sie hierbei.

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